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Lightning-Port für Zubehör: Apple nennt konkrete Regeln

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Ab 2015 sollen die ersten Zubehör-Produkte auch mit einem Lightning-Port ausgestattet sein. Das haben wir bereits im November letzten Jahres berichtet. Bisher erlaubt es Apple nicht, sodass Hersteller auf Micro-USB ausweichen.

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Nun nennt Apple gegenüber den Herstellern die Regelungen bei der Nutzung des Anschlusses. Demnach muss das Zubehör, beispielsweise im Falle einer Akkuhülle, den sogenannten Passthrough-Modus unterstützen, neben einem Port also auch einen Stecker haben, an dem das Gerät angesteckt werden kann. Das macht nicht nur das direkte Aufladen über das Kabel möglich, wenn man den Zusatzakku ausklinken will, sondern auch die Synchronisation mit dem PC oder Mac. Nutzer müssen die Akkucase also nicht mehr abnehmen, um die Daten mit iTunes abzugleichen.

Desweiteren beschränkt Apple die Anzahl der Lightning-Ports auf ein Stück pro Zubehör, zusätzlich kann aber auch ein Micro-USB hinzugezogen werden. Dadurch dass Lightning-Kabel eine höhere Stromstärke erlauben, geht auch das Laden des Zusatzakkus, der Kopfhörer oder eines anderen Gadgets deutlich schneller von der Hand.

Einen konkreten Zeitplan für die Einführung erster Geräte mit Lightning-Port gibt es noch nicht.


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